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   LG Hagen, 16.08.2011 - 9 O 151/11   

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https://dejure.org/2011,26244
LG Hagen, 16.08.2011 - 9 O 151/11 (https://dejure.org/2011,26244)
LG Hagen, Entscheidung vom 16.08.2011 - 9 O 151/11 (https://dejure.org/2011,26244)
LG Hagen, Entscheidung vom 16. August 2011 - 9 O 151/11 (https://dejure.org/2011,26244)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung einer Umweltschutzgesellschaft zur Unterlassung unwahrer Äußerungen über den Zustand eines Delfinariums in der Öffentlichkeit; Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung einer Umweltschutzgesellschaft zur Unterlassung unwahrer Äußerungen über den Zustand eines Delfinariums in der Öffentlichkeit; Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Hagen, 16.08.2011 - 9 O 151/11
    Bei Werturteilen wird maßgebend, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind, oder wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241 ff.; 93, 266 ff.).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Hagen, 16.08.2011 - 9 O 151/11
    Bei Mischtatbeständen - eine Äußerung enthält sowohl Tatsachenbehauptungen wie auch Elemente der Meinungsäußerung - ist für die Abgrenzung entscheidend, ob die Äußerung insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, weil ihr Tatsachengehalt so substanzarm ist, dass er gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt (dann Meinungsäußerung, BVerfG, NJW 1983, 1415) oder ob die Äußerung überwiegend durch den Bericht über tatsächliche Vorgänge geprägt ist und bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (dann Tatsachenbehauptung, BGH, NJW 1994, 2614).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus LG Hagen, 16.08.2011 - 9 O 151/11
    Bei Werturteilen wird maßgebend, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind, oder wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241 ff.; 93, 266 ff.).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Hagen, 16.08.2011 - 9 O 151/11
    Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen prinzipiell Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (BVerfG, NJW 1999, 1322).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus LG Hagen, 16.08.2011 - 9 O 151/11
    Für die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil ist dabei der Inhalt der Äußerung, ausgehend vom Wortlaut, unter Berücksichtigung des sprachlichen Kontextes, in dem sie steht, sowie der für den Adressaten erkennbaren Begleitumständen, unter denen sie gemacht wird, zu ermitteln (BGH, NJW 2004, 598).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus LG Hagen, 16.08.2011 - 9 O 151/11
    Bei Mischtatbeständen - eine Äußerung enthält sowohl Tatsachenbehauptungen wie auch Elemente der Meinungsäußerung - ist für die Abgrenzung entscheidend, ob die Äußerung insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, weil ihr Tatsachengehalt so substanzarm ist, dass er gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt (dann Meinungsäußerung, BVerfG, NJW 1983, 1415) oder ob die Äußerung überwiegend durch den Bericht über tatsächliche Vorgänge geprägt ist und bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (dann Tatsachenbehauptung, BGH, NJW 1994, 2614).
  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95

    Zu den Grenzen des Agenturprivilegs

    Auszug aus LG Hagen, 16.08.2011 - 9 O 151/11
    Dabei darf die Wahrheitspflicht nicht überspannt werden, da der freie Kommunikationsprozess, den Art. 5 I GG im Sinn hat, nicht eingeschnürt werden darf (BVerfG in NJW-RR 2000, 1209, m. w. Nachw.).
  • LG Köln, 05.09.2007 - 28 O 244/07

    Unterlassungsanspruch gegen ehrverletzende Behauptungen wegen angeblich

    Auszug aus LG Hagen, 16.08.2011 - 9 O 151/11
    (Vgl. insges. LG L, Urt. V. 05.09.2007, Az. 28 O 244/07.).
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